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FAQ

Wofür brauche ich ein Gutachten ?

Ein Unfall- bzw. Schadengutachten dient der Beweissicherung und beziffert die Höhe der Schadenersatzansprüche. Zudem gibt das Gutachten Auskunft über den Wiederbeschaffungswert des beschädigten PKW vor dem Schadeneintritt, eine gegebenenfalls auftretende Wertminderung, die Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse. Darüber hinaus kann ein Gutachten Rückschlüsse auf den Schadenhergang liefern. Zögern Sie nicht uns zu fragen. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Kann ich als Geschädigter einen KFZ-Gutachter beauftragen ?

Als Geschädigter eines KFZ-Unfallschadens haben Sie das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Dieses Recht besteht selbst dann, wenn bereits der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung einen Gutachter eingeschaltet hat.

Wer trägt die Kosten für ein Schadengutachten ?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Kosten des KFZ-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag ?

Das Gutachten dient der Beweissicherung im außergerichtlichen Verfahren und dokumentiert den voraussichtlichen Aufwand zur Behebung eines Schadens. Es wird von einem neutralen Gutachten erstellt. Erhöht sich später der Reparaturumfang, so trägt das sogenannte „Prognoserisiko“ der Schädiger, d.h. die Versicherung muss die Mehrkosten tragen.

Mit einem Kostenvoranschlag sind nur die voraussichtlichen Kosten eines konkreten Reparaturbetriebes von diesem geschätzt. In der Regel hat dies nicht den Beweiswert, den ein unabhängiges Gutachten hat. Häufig sind Kostenvoranschläge auch nicht mit entsprechen hochauflösenden Bildern dokumentiert, ein Kostenvoranschlag kann zum Beispiel auch nie eine Wertminderung ausweisen. Auch bei der Frage, welche Arbeiten tatsächlich durchzuführen waren, gilt nicht der Vertrauensschutz des Gutachtens, sodass die Durchsetzung der Ansprüche schwieriger werden kann.

Wer trägt die Kosten bei einem Kaskoschaden (selbstverschuldeter Unfallschaden) ?

Die Kasko-Versicherung beauftragt in der Regel eigene Sachverständige, welche die Schadensfeststellung vornehmen. Kosten für ein privat beauftragtes Gutachten werden oft nicht übernommen.

Kann ich mein Fahrzeug überall reparieren lassen ?

Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl der Werkstatt. Die Versicherung kann Ihnen hierzu Vorschläge unterbreiten, diesen müssen Sie aber nicht nachkommen. Im Kasko-Schadenfall kann das Weisungsrecht bei der Versicherung liegen. Insbesondere bei Tarifen mit Werkstattbindung wird die Versicherung die Werkstatt vorgeben.

Was muss ich bei einem Unfall tun, wie sollte ich mich verhalten ?

Erst einmal Ruhe bewahren. Ein Unfallpass vom ADAC oder anderen Automobil-Clubs hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen. Man sollte sich keinesfalls von Unfallgegnern, von Zeugen, der Versicherung oder der Polizei unter Druck setzen lassen. Im Zweifel ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Hier können wir Ihnen gern Rechtsanwälte empfehlen und stehen Ihnen auch sonst mit Rat und Tat zur Seite.

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