Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden
Bei einem Haftpflichtschaden, d.h. einem nicht verschuldeten Unfall, haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, wobei die Kosten für das Gutachten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Wir ermitteln die Schadenhöhe, die Wertminderung sowie im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungs- und den Restwert.
Kaskoschäden
Wir erstellen sämtliche Kasko-Gutachten. Für eine Kostendeckung muss im Regelfall ihre eigene Versicherung die Zustimmung / Beauftragung erteilen.
Beweissicherung
Hier handelt es sich um ein Gutachten, bei dem der Werkvertrag individuell von uns erstellt wird.
- Überprüfung eines Fahrzeuges auf versteckte Mängel oder Vorschäden
- Wurde mein Fahrzeug fachgerecht repariert?
- Sämtliche relevanten technischen Fragen für Fahrzeuge aller Art.
Oldtimer
Wertgutachten und alle Fragen, die den Oldtimerbereich betreffen.
Fahrzeugbewertungen
Wir führen Bewertungen für alle Fahrzeuge aus
Plausibilitätsprüfungen
Wir führen Ermittlungen zur Schadenverursachung durch. Aufgrund unserer hohen Erfolgsrate konnten wir uns auf diesem Sektor etablieren.
Gebrauchtwagen-Untersuchung
Als Vertragspartner des ADAC führen wir, gemäß der ADAC-Vorgabe, Gebrauchtwagenuntersuchungen durch.
Reparatur-Bestätigung
Weitere Leistungen können selbstverständlich auch telefonisch mit uns besprochen werden.
Ihre Rechte im Haftpflichtschadenfall
Sie haben das Recht auf.
- freie Wahl des Gutachters, eines Rechtsanwalts und der Werkstatt
- freie Wahl, ob Sie den Schaden reparieren lassen möchten
- eine Reparatur, solange die Reparatur-Kosten den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen.